Regierungspressekonferenz zum Thema "Seniorinnen und Senioren in Thüringen"
Sprechzetteldes Thüringer Ministers für Soziales, Familie und Gesundheit Dr. Klaus Zeh (CDU)
anlässlich der Regierungspressekonferenz zur Großen Anfrage der Fraktion der CDU im Thüringer Landtag „Seniorinnen und Senioren in Thüringen“
am Dienstag, 13. März 2007 um 13.00 Uhr in Erfurt, Thüringer Staatskanzlei
Meine sehr verehrten Damen und Herren,
Einleitung
die Landesregierung hat heute dem Thüringer Landtag die Beantwortung der Großen Anfrage der CDU-Fraktion „Seniorinnen und Senioren in Thüringen“ zugeleitet.
Das Adjektiv groß ist auch wirklich berechtigt: Auf 101 Seiten werden in 24 thematischen Abschnitten insgesamt 159 Fragen gestellt und beantwortet. Damit liegt ein umfassender Überblick über die Situation älterer Menschen in unserem Freistaat vor.
Ich kann im Rahmen meines Statements nicht auf alle behandelten Themenfelder eingehen. Aber ich möchte Ihnen doch einen orientierenden Überblick geben.
Zahl der Senioren
Als erstes interessiert natürlich die Frage: Wie groß ist die Gruppe der Senioren eigentlich?
Der Anteil der Seniorinnen und Senioren (verstanden als Personen im Alter ab 60 Jahre) stieg von 1995 bis 2005 von 20,7 % auf 26,9 %. In absoluten Zahlen waren das (2005) 518.213 Personen.
Bei sinkender Gesamtbevölkerungszahl – rd. 2,3 Millionen Einwohner im Jahr 2006, geschätzte 2,1 Millionen Einwohner im Jahre 2020 – wird sich der Anteil der Senioren an der Gesamtbevölkerung in Thüringen weiter erhöhen.
Nach den Berechnungen des Thüringer Landesamtes für Statistik wird er im Jahre 2020 35,1% betragen. Das zeigt: Die Senioren gehören zu einer ständig wachsenden Bevölkerungsgruppe in Thüringen.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang aber auch: Der Personenkreis der Senioren ist keinesfalls homogen. Das liegt unter anderem daran, dass sich die Zeitspanne des „Alters“ auf ca. 20 bis 30 Jahre beläuft.
So ist die Lebenssituation eines 65-jährigen, gerade aus dem Berufsleben ausgeschiedenen Seniors meist ganz anders als die einer 90-jährigen, stark pflegebedürftigen Seniorin.
Die Mehrzahl der älteren Menschen ist selbständig, will sich engagieren und am gesellschaftlichen Leben teilhaben.
Wir dürfen also nicht den Fehler begehen, zu pauschalisieren. Die großen Unterschiede innerhalb der Gruppe „Senioren“ machen eine differenzierte Antwort auf deren Bedürfnisse nötig.
Seniorenpolitik
Wenn es um Seniorenpolitik geht, ist eine weitere Begriffsklärung notwendig.
Politik für Senioren ist eine Querschnittsaufgabe, und zwar sowohl in horizontaler als auch in vertikaler Hinsicht.
Mit vertikal meine ich, dass Bund, Länder und Kommunen seniorenpolitische Verantwortung tragen. Zu einem ganz erheblichen Teil handelt es sich bei Leistungen für Senioren um kommunale Pflichtaufgaben. Hier müssen die Kommunen entscheiden, wie viel ihnen ihre Seniorenpolitik im Vergleich zu anderen Aufgabenbereichen wert ist.
Mit horizontal meine ich, dass die Zuständigkeit für die Senioren nicht nur vom Sozialministerium, sondern von nahezu allen Ressorts der Landesregierung wahrgenommen wird.
Etliche Schwerpunkte der politischen Arbeit für die Senioren – wie das Gesundheitswesen und die Rentenpolitik – gehören zu meinem Ressort. Hier liegt eine gewisse Konzentration der Arbeit für diesen Personenkreis vor.
Gleichwohl sind auch andere Ministerien mit Fragestellungen beschäftigt, die Bezug auf Senioren haben. Das betrifft beispielsweise die Chancen von Senioren am Arbeitsmarkt oder die besonderen Bedürfnisse von Senioren im Straßenverkehr.
Ich will heute die mir am wichtigsten erscheinenden Themenfelder kurz beleuchten. Die Große Anfrage, die Ihnen ja gedruckt vorliegt, bietet Ihnen dann die Möglichkeit, Inhalte zu vertiefen oder zusätzliche Bereiche in den Blick zu nehmen.
Lassen Sie mich mit der Situation Älterer auf dem Arbeitsmarkt beginnen.
Arbeitsmarkt
Nicht jeder Senior bezieht Rente. Vielmehr nimmt auf dem Arbeitsmarkt in Thüringen die Zahl der älteren Beschäftigten in den letzten Jahren zu.
So waren im Juni 1996 107.800 Arbeitnehmer zwischen 55 und 65 Jahre alt, im Juni 2005 betrug deren Zahl 121.000.
Der Anteil der älteren Arbeitslosen ab 50 Jahre an allen Arbeitslosen in Thüringen lag im Jahresdurchschnitt 2005 bei 27,4 % (Vorjahr: 26,6%).
Bei den arbeitslosen Männern betrug der Anteil 25,7% (Vorjahr: 24,9%), bei den arbeitslosen Frauen 29,3 % (Vorjahr: 28,4%).
Es gibt zahlreiche Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit, um die Arbeitsplätze älterer Arbeitnehmer zu sichern bzw. ältere Arbeitslose in Arbeit zu vermitteln.
Daneben zielen auch Arbeitsmarktprogramme des Landes auf die Wiedereingliederung von älteren Menschen in den ersten Arbeitsmarkt.
Speziell zur beruflichen Wiedereingliederung von älteren Arbeitslosen ab 50 Jahre in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wurde das Förderprogramm „50-plus“ geschaffen. Auf diesem Wege konnten seit der Auflegung im Jahr 2000 bis September 2006 insgesamt fast 8.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach vorheriger Arbeitslosigkeit wieder in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis integriert werden.
Im Zeitraum von 2002 bis (August) 2006 wurden über die Existenzgründerrichtlinie des Thüringer Wirtschaftsministeriums insgesamt knapp 1.200 ehemals arbeitslose Ältere ab 50 Jahre bei der Gründung einer selbstständigen beruflichen Existenz mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziell unterstützt.
Darüber hinaus konnten über Projekte zur beruflichen Qualifizierung von 2002 bis (August) 2006 fast 5.800 ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 50 Jahre auf neue berufliche Anforderungen vorbereitet werden bzw. ihre Vermittlungschancen zur beruflichen Wiedereingliederung verbessern.
Rente
Die gesetzliche Rente stellt für die Thüringer Senioren nach wie vor die wichtigste Altersicherung dar. Insgesamt beziehen 654.166 Thüringerinnen und Thüringer eine Rente. Sie beträgt im Durchschnitt 905 Euro. In den jungen Ländern wird die Altersrente im Schnitt von den Männern 18,2 Jahre lang, von den Frauen 25,4 Jahre lang bezogen.
Das Haushaltsnettoeinkommen der Privathaushalte beträgt für den Personenkreis der ab 65-Jährigen 1.319 Euro.
Besonders erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang, dass die Rentenzahlbeträge in den jungen Ländern aufgrund der günstigen Erwerbsbiografien zu DDR-Zeiten immer noch höher sind als im alten Bundesgebiet. Das gilt vor allem für die Frauen.
Armut im Alter
Ältere Menschen sind in einem besonderen Maße von Armut bedroht. Zur Abwendung der Armut gewähren die staatlichen Stellen Hilfe zum Lebensunterhalt und Leistungen der Grundsicherung.
Nach Angaben des Thüringer Landesamtes für Statistik erhielten in Thüringen am 31.12.2005 insgesamt 293 Frauen und Männer im Alter von 50 bis 65 Jahren sowie 25 Frauen und Männer im Alter von mehr als 65 Jahren Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen.
Leistungen der Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen bezogen am 31.12.2005 insgesamt 3.714 ältere Menschen, davon im Alter von 50 bis 60 Jahren 580, im Alter von 60 bis 65 Jahren 282 und über 65 Jahre 2.852.
Sie stimmen mir sicher in der Einschätzung bei, dass es sich um verhältnismäßig kleine Zahlen handelt.
Gesundheit
Die Lebensqualität im Alter hängt nicht nur von der materiellen Absicherung ab, sondern ganz wesentlich auch von der Gesundheit.
Die durchschnittliche Lebenserwartung als ein umfassendes Maß für die gesundheitliche Lage steigt in Thüringen weiter an.
So kann ein heute 65-jähriger Mann im Durchschnitt mit weiteren 15,7 Lebensjahren rechnen statt 13,0 Jahren im Zeitraum 1990/1992.
Für eine gleichaltrige Frau in Thüringen ergeben sich noch 19,3 weitere Lebensjahre, gegenüber 16,2 Jahren vor 13 Jahren.
Klar ist, dass mit zunehmendem Alter das Krankheitsrisiko ansteigt, insbesondere was Herz-Kreislauferkrankungen, Krebs, Osteoporose, Diabetes oder Demenz angeht.
Mit der weiteren Optimierung von medizinischer Diagnostik und Therapie können aber zugleich Erkrankungen früher erkannt und behandelt werden.
Auch die Erkenntnisse der Medizin hinsichtlich eines gesundheitsfördernden Lebensstils werden künftig für ein Altwerden in Gesundheit eine größere Rolle spielen. Prävention ist das Gebot der Stunde.
Pflege
Der Freistaat Thüringen verfügt über ein flächendeckendes Netz von 388 ambulanten Pflegediensten, die von den Pflegekassen zur pflegerischen Versorgung der Versicherten zugelassen sind.
Diese Einrichtungen pflegen und versorgen die Pflegebedürftigen unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft zu Hause in der eigenen Wohnung.
Für die Dauerpflege im Heim stehen insgesamt 234 Einrichtungen mit einer Kapazität von 19.110 Plätzen zur Verfügung. Die Zahl der Plätze ist in den letzten 10 Jahren um 35 % angestiegen.
Allein im Rahmen des Sonderinvestitions-programms nach Artikel 52 Pflegeversicherungs-gesetz, das im vergangenen Sommer beendet wurde, konnten 160 stationäre Pflegeeinrichtungen neu gebaut bzw. umgebaut und saniert werden.
Das entspricht ca. 12.000 Heimplätzen. Die Gesamtfördersumme betrug mehr als 663 Mio. Euro in den Jahren 1994-2005.
Darüber hinaus gibt es spezielle Angebote in der Kurzzeitpflege, in der Tagespflege und für demenzkranke Pflegebedürftige. Damit ist die Pflegeversorgung in Thüringen durch ein differenziertes Angebot an Diensten und Einrichtungen umfassend sichergestellt.
Ehrenamt
Seniorinnen und Senioren erhalten nicht nur Leistungen von der Gemeinschaft. Sie bringen sich in hohem Maße in die Gesellschaft ein.
So sind nach einer Studie der Friedrich-Schiller-Universität in Jena 32 % aller 60- bis 69-Jährigen in Thüringen ehrenamtlich tätig. Bei den über 70 Jahre alten Personen sind es 18 %.
Diese nüchternen Zahlen erhalten Leben, wenn man zum Beispiel in unsere Vereine blickt. Seniorinnen und Senioren leisten in Sportvereinen wichtige Dienste als Übungsleiter für alle Altersgruppen. Sie sind im kulturellen, kirchlichen und sozialen Bereich aktiv.
Ohne das Engagement der älteren Generation wären viele Angebote nicht finanzierbar und somit nicht existent. An dieser Stelle herzlichen Dank für diesen Einsatz!
Das Land fördert dieses ehrenamtliche Engagement über die Thüringer Ehrenamtsstiftung in großem Umfang. Sie unterstützt Vereine, Verbände und sonstige Einrichtungen im Seniorenbereich sowie vier Freiwilligenagenturen in Erfurt, Saalfeld, Eisenach und Weimar.
Lassen Sie mich hier ein aktuelles Beispiel herausgreifen. Wie Sie wissen, verfügen Senioren über umfangreiches und qualifiziertes Erfahrungswissen.
Darüber hinaus haben sie sich eine hohe Fach- und Alltagskompetenz erworben.
Zur Aktivierung dieser Potenziale hat die Thüringer Ehrenamtsstiftung eine Initiative zur Durchführung von Projekten mit älteren Ehrenamtlichen an Schulen, Kindergärten und Horten unter dem Motto „Erfahrungswissen Älterer nutzen“ ins Leben gerufen.
Sie möchte mit dieser Initiative in Kooperation mit Thüringer Kommunen und im Dialog mit Trägern bürgerschaftlichen Engagements Projekte mit älteren Ehrenamtlichen in diesen Bildungseinrichtungen auf den Weg bringen und fachlich begleiten. Sie möchte damit einen Beitrag zur Stärkung des Ehrenamts und zur Weiterentwicklung der Freiwilligendienste im Freistaat leisten.
Interessenvertretung
Wichtig in einem demokratischen Gemeinwesen sind auch die Interessenvertretungen der verschiedenen Bevölkerungsgruppen.
Für den Personenkreis der Seniorinnen und Senioren lassen Sie mich zunächst einmal auf Landesebene die Landesseniorenvertretung und den Landesseniorenbeirat nennen.
Die Landesseniorenvertretung vertritt die kommunalen Seniorenbeiräte und Seniorenvertretungen sowie einige andere Seniorenorganisationen in Thüringen.
Sie veranstaltet Fortbildungsveranstaltungen, gibt eine Vereinszeitung heraus und fördert zusätzlich im Rahmen zahlreicher Kontakte die Kompetenz ihrer Mitglieder.
Der Landesseniorenbeirat hat die Aufgabe, die Thüringer Landesregierung im Bereich der Seniorenpolitik zu beraten. Die Mitglieder setzen sich aus den Vertretern der mit Seniorenarbeit befassten Verbände und Vereine, der Behörden und des Thüringer Landtags zusammen.
Auf kommunaler Ebene gibt es in zahlreichen Landkreisen und kreisfreien Städten Seniorenvertretungen und Seniorenbeiräte, die den Interessen der Seniorinnen und Senioren besonders in den Gemeindevertretungen Geltung verschaffen.
Wichtiges Element der Seniorenpolitik ist die von den Kommunen wahrzunehmende so genannte „offene Altenarbeit“.
Zu ihr zählen die Seniorenbüros, die unter anderem wertvolle Koordinierungsdienste leisten.
Daneben gibt es Seniorenbegegnungsstätten und Seniorenclubs, die nicht nur der Kommunikation dienen, sondern auch Bildungsarbeit leisten.
Um die Qualität und die Effizienz der einzelnen Angebote im kommunalen Bereich zu steigern, finanziert das Land das Soziokulturelle Forum der Marie-Seebach-Stiftung.
Neben koordinierenden Tätigkeiten und Hilfen beim Aufbau von Angeboten werden hier auch Fortbildungsangebote präsentiert, die die ehrenamtlich tätigen Senioren in die Lage versetzen, ihre Aufgaben optimal wahrzunehmen.
Abschluss
Es gibt noch weitere interessante Bereiche der Politik für Senioren, die zu erörtern wären. Ich bin deshalb der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag dankbar für die Große Anfrage, die eine gute Möglichkeit zur Information und Kommunikation über diesen Themenbereich bietet.
Zur Beantwortung von Fragen stehe ich Ihnen nun selbstverständlich gerne zur Verfügung!
Zitat aus dem Thüringer Ministerium
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